Airbnb-Vermietungen für Mieter und Vermieter oft nicht erlaubt

Über digitale Plattformen wie Airbnb können Mieter Zimmer oder ihre ganze Wohnung zur temporären Untermiete anbieten. Aus rechtlicher Sicht ist dieses Vorgehen aber problematisch, für Mieter und sogar für Vermieter. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Dem Lebensgefühl einer Stadt kommt man im Urlaub in privaten Wohnungen wohl näher, als in sterilen Hotels. Neben einer Kostenersparnis ist dies wahrscheinlich der zentrale Grund, warum Buchungsplattformen wie Airbnb auch hierzulande boomen. Nach Angaben des amerikanischen Unternehmens hat Airbnb bisher bereits über 30 Millionen Gäste weltweit vermittelt – natürlich auch in Deutschland.

Allerdings begeben sich deutsche Mieter, die ihre Wohnung oder ein Zimmer dort anbieten, in den allermeisten Fällen auf rechtliches Glatteis. Rechtssichere Vermietungen über Airbnb sind sogar nahezu unmöglich.

Muss der Vermieter vor einer Untervermietung um Erlaubnis gefragt werden? Ja, er muss nicht nur gefragt werden – es braucht eine schriftliche Erlaubnis. Dabei reicht eine allgemeine Genehmigung für Untervermietungen allerdings nicht aus, wie zuletzt der Bundesgerichtshof feststellte. Es braucht eine explizite Erlaubnis für Touristenvermietungen (Urteil vom 8. Januar 2014, AZ: VIII ZR 210/13). Diese Erlaubnis muss dann nicht eingeholt werden, wenn der Mietvertrag ausdrücklich eine Untervermietung – auch an Touristen – erlaubt. Das ist aber in der Praxis nahezu nie der Fall.

Gibt es einen Unterschied, ob man ein Zimmer oder die ganze Wohnung untervermietet? Ja – theoretisch. Die Untervermietung einer ganzen Wohnung kann der Vermieter ohne Angabe von Gründen ablehnen. Bei einem Zimmer ist dies unter Umständen anders; dazu muss ein „erhebliches Interesse“ des Mieters vorliegen – zumindest bei dauerhafter Untervermietung. Nicht auf Dauer angelegte Untervermietungen muss der Vermieter jedoch nicht genehmigen – und das ist das Geschäftskonzept von Unternehmen wie Airbnb.

Wenn mir die Wohnung gehört: Kann ich dann machen, was ich möchte? Tatsächlich ist es selbst dann nicht immer möglich, die Wohnung über Airbnb zu vermieten. Das hängt mit der jeweiligen Stadt oder Kommune zusammen. In Berlin braucht es beispielsweise eine behördliche Erlaubnis für die „Vermietung von Ferienwohnungen“ (Zweckentfremdungsverbot). In Großstädten wie Köln genehmigen Behörden diese Art der Nutzung nur noch sehr selten.

Müsste man Mehreinnahmen dem Vermieter zahlen? Nein. Allerdings müssen Einnahmen aus der privaten Untervermietung versteuert werden.

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